Ökodesign-Richtlinie: Die Regelungen werden immer schärfer

Dienstag, 15. Januar 2013

2014 soll eine neue Ökodesign-Richtlinie erscheinen, die den Geltungsbereich von den energieverbrauchenden und energieverbrauchsrelevanten auf wasserverbrauchrelevante Produkte ausweitet. Der Verbraucher soll damit zum Wassersparen gezwungen werden.

Die ursprüngliche Ökodesign-Richtlinie wurde von dem Europäischen Parlament und dem Rat bereits 2005 erlassen. Sie betraf sogenannte Energy-Using Products (energieverbrauchende Produkte), mit Ausnahme der Fahrzeuge. Das erklärte Ziel dieser Ökodesign-Richtlinie war es, die Umweltverträglichkeit von diesen Produkten zu verbessern. Die erste Änderung der Ökodesign-Richtlinie wurde 2009 erlassen, sie weitete den Geltungsbereich der Regelungen auf energieverbrauchsrelevante Produkte. Somit unterliegen den Bestimmungen der aktuellen Ökodesign-Richtlinie auch z.B. Dämmstoffe, weil sie Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Die aktuelle Richtlinie ist vor allem durch das stufenweise Verbot von herkömmlichen Glühbirnen bei den Verbrauchern bekannt geworden.

Der Verkauf von Glühbirnen geringerer Effizienzklassen wurde ab 2009 eingeschränkt, und die Herstellung und Import von weiteren Glühbirnen eingestellt. Allerdings gibt es immer wieder Kritik an diesem Verbot, das Hauptargument der Kritiker ist eine Quecksilberbelastung durch die Energiesparlampen. Bei dem Bruch und bei der Entsorgung eines Energiesparleuchtmittels kann giftiges Quecksilber auftreten. Nach dem Bruch einer Energiesparlampe müssen schnell Maßnahmen ergriffen werden, da ansonsten eine akute Gefährdung der Gesundheit besteht. Das Umweltbundesamt empfiehlt betroffene Räume vor einem erneuten Betreten mindestens 15 Minuten lang gründlich zu lüften. Kinder sind ganz besonders gefährdet. Das macht die ökologische Verträglichkeit dieser Produkte problematisch. Dagegen wird freilich eingewandt, dass bei der Stromerzeugung relativ größere Mengen von Quecksilber austreten. Alles in allem sollen allerdings Energiesparlampen umweltfreundlicher sein als die herkömmlichen Leuchtmittel.

Ökodesign-Richtlinie wird ausgeweitet: Der Verbraucher wird zum Wassersparen gezwungen

Nach der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG soll vermutlich bis 2014 eine neue Richtlinie von der EU-Kommission ausgearbeitet werden. Diese Ökodesign-Richtlinie weitet ihren Geltungsbereich und die restriktiven Bestimmungen auf die Bad-Armaturen aus. Dadurch möchten die EU-Beamte die Verbraucher in allen Mitgliedstaaten zum Wassersparen zwingen. Bei dem Bau und bei den Renovierungsarbeiten dürfen entsprechend der geplanten Ökodesign-Richtlinie nur wassersparende Bad-Armaturen verwendet werden. Wasserhähne und Duschköpfe, die nicht den Bestimmungen entsprechen, dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

Kritiken an der geplanten Ökodesign-Richtlinie

Insbesondere vonseiten der FDP gibt es gegen die neue Richtlinie massive Kritik. Die Pläne der Beamten aus Brüssel werden als Einzug der Planwirtschaft bezeichnet, die jedem Haushalt bis aufs kleinste Detail vorschreiben möchte, wie er ausgestattet sein soll. Allerdings haben die Parlamente der Mitgliedsstaaten nur geringe Möglichkeiten sich gegen die geplante Richtlinie zur Wehr zu setzen. Lediglich bei eventuellen Verletzungen der Verfahrensstandards kann ein Veto eingelegt werden. Somit ist es wahrscheinlich, dass bereits 2014 die neue Ökodesign-Richtlinie erlassen und in den entsprechenden Gesetzen verankert wird.