Kindergeld 2013: Was man beachten sollte

Freitag, 15. März 2013

Grundsätzlich hat jedes Kind einen Anspruch auf Kindergeld, bis zu seinem 18. Lebensjahr. Darüber hinaus kann es, unter gewissen Voraussetzungen, noch weitere Zahlungen sogar bis zum 25. Lebensjahr geben. Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind werden 215 Euro monatlich gezahlt.

Kindergeld, Kinderfreibetrag, Günstigerprüfung?

Das Bundesverfassungsgericht vertritt die Ansicht, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei bleiben sollte. Derzeit beträgt der Kinderfreibetrag 7.008 Euro im Jahr, dabei ist zu beachten, dass er nun nicht mehr automatisch, in die Lohnsteuerkarte eingetragen wird, sondern jedes Jahr neu beantragt werden muss. Trotzdem wissen viele Eltern oft nicht, welche Form für sie die steuerlichen Vorteile bringt: Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Als Faustregel gilt, dass sich bei einem zu versteuernden Einkommen ab 30.000 Euro für Alleinstehende und ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro für Familien, der Kinderfreibetrag lohnt. Sollte das Einkommen jedoch unterhalb dieser Einkommensgrenzen liegen, stellt man sich auf jeden Fall mit dem Kindergeld besser. Damit aber niemand benachteiligt wird, führt das Finanzamt im Rahmen der Steuerabgabe eine so genannte „Günstigerprüfung“ durch und berechnet automatisch die günstigere Variante für Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

Über 18 und trotzdem noch Kindergeld?

Auch wenn man mit 18 Jahren eigentlich volljährig ist, kann man trotzdem einen Antrag auf Kindergeld stellen. Ein Anspruch kann bestehen, wenn man z.B. nach einer Ausbildung ein Praktikum absolviert, welches für den Beruf wichtig ist, eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnt. Entweder bekommen dann die Eltern das Kindergeld oder man stellt den Antrag, dass man es auf das eigene Konto haben will. Will man sich in der ersten Berufsausbildung noch etwas hinzu verdienen, entfällt der bisherige Einkommensnachweis. Doch Achtung, es gibt eine Einschränkung, wenn man z.B. noch eine zweite Ausbildung beginnt, dann muss unbedingt darauf geachtet werden, dass man nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, sonst wird das Einkommen angerechnet. Mit 25 ist dann aber endgültig Schluss mit Kindergeld.