Beim Kauf eines Fertighauses sollten folgende Vertragstipps beachtet werden

Donnerstag, 16. August 2012

Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, entscheidet sich oft für den Bau eines Fertighaus, weil diese günstiger sind und vermeintlich zu einem Festpreis gebaut werden, wodurch man die Kosten dem Anschein nach unter Kontrolle behalten kann. Was nur die wenigsten Bauherren wissen: Das Bauunternehmen kann den Vertrag allerdings völlig frei aufsetzen und dabei Ausdrücke wie „schlüsselfertig“ oder „Fixpreis“ problemlos verwenden, da das Gesetz diese nicht definiert. Ein Bauvertrag sollte deshalb gemeinsam mit unabhängigen Sachverständigen geprüft werden, denn ansonsten könnten sich die Baukosten bis zu durchschnittlich 25.000 Euro erhöhen, wie der Verband Privater Bauherren (VPB) errechnet hat.

Problem Kostenplan

Jeder Vertrag enthält ein Bau- und Leistungsverzeichnis sowie einen Kostenplan. Letztere sorgt oft für Probleme, denn die Bauunternehmen verlangen häufig gewaltige finanzielle Vorleistungen. Macht es allerdings während des Baus pleite, ist das Geld verloren. Der Kostenplan sollte aus diesem Grund stets dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen und auch keinen Abschlag beim Vertragsabschluss enthalten, denn dieser ist nichts außer einer Zahlung ohne Gegenleistung.

Das Problem Bau- und Leistungsverzeichnis

Das Bau- und Leistungsverzeichnis ist oft bewusst schwammig formuliert. Der Bauherr sollte sich darauf allerdings nicht einlassen, sondern bewusst darauf achten, dass die Grundstücksgröße exakt angegeben ist, die Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser gelegt werden (ansonsten muss sich der Bauherr später mit zusätzlichen Kosten selbst darum kümmern) und die Vorschriften der Energiesparverordnung (EnEV) beachtet werden. Dafür muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Die Statistik ist für Bauherren ernüchternd, denn diese haben festgestellt, dass in 30 Prozent der Fälle die entsprechenden Vorschriften nicht beachtet werden. Die vertragliche Fixierung ist deshalb wichtig, um das Unternehmen verpflichten zu können, diesbezügliche Mängel zu beseitigen.